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Ist eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich (Gesetzliche Krankenversicherung)?Behandlungen wie Zahnersatz oder andere Maßnahmen sind in Deutschland vor Behandlungsbeginn bei der Krankenkasse zu beantragen. Darüber hinaus darf ihre Krankenkasse Behandlungen bzw. Behandlungsmethoden im Ausland nur bezahlen, wenn diese auch in Deutschland als erstattungsfähige Leistungen anerkannt sind. Um Missverständnissen vorzubeugen, sollten Sie vor einer Behandlung im Ausland immer zuerst Kontakt mit ihrer Krankenkasse aufnehmen.
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