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Egal ob gesetzlich oder privat versichert. Bei unseren Zahnärzten sind Sie immer gut behandelt. Als gesetzlich Versicherter haben Sie Anspruch auf ihren Festzuschuss. Ihre Behandlung im europäischen Ausland muss nur im Vorfeld durch ihre gesetzliche Krankenkasse bewilligt werden.
Für privat Versicherte gilt dies in der Regel auch. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte ihrer Vertragspolice (Versicherungsschein).
Unter unserer Rufnummer 09827 207 321 erreichen Sie uns Mo – Fr von 7 – 19 Uhr. Gerne beraten wir Sie persönlich und individuell bezüglich Ihres Festzuschusses Ihrer Krankenkasse.
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Als Gründer und Inhaber stehe ich und mein Team Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Wir wissen wie wichtig eine persönliche Beratung ist. Wir freuen uns von Ihnen zu hören. Ihr Ingo Hermann mit Team.
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